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Profitieren Sie vom 0%-Steuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer:

  • Privatkunde mit Anschrift in Deutschland
  • Solaranlage bis 30kwH
  • wohnungsnahe Errichtung der Anlage
  • gewerblicher Weiterverkauf ausgeschlossen



Keine Befreiung von der Mehrwertsteuer, wenn:

  • Geschäftskunde
  • oder Anschrift außerhalb Deutschlands
  • oder Solaranlagen größer 30kwH

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